Härtefallhilfen Energiepreissteigerungen (Bild: pixabay.com (SD-Pictures))
Am 19. Dezember hat das Wirtschaftsministerium die Kriterien der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ vorgestellt. Diese bietet eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind und alle Energieträger werden abgedeckt.
Die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen bieten zusammen mit der NBank ein Webinar zum neuen Förderprogramm an. Das Webinar findet am 14. Februar 2023 von 14 – 15 Uhr statt und ist kostenlos. Interessierte können sich über diesen Link anmelden.
Von den insgesamt 300 Millionen Euro stehen zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 zur Verfügung. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, welches das Land Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.
Laut Wirtschaftsministerium erfolgt eine anteilige Kürzung der Zahlungen sofern sich bei der Prüfung der Anträge herausstellen sollte, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragstellenden im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.
Details zur ersten Programmphase
- Eine Antragstellung ist ab dem 23.02.2023 bis spätestens 31.03.2023 über das Kundenportal der NBank möglich.
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
- Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
- Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.
- Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
- Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
- Es ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt.
Einzelheiten zum Programm (Förderhöhen- und Voraussetzungen) und ein FAQ sind auf der Website der NBank veröffentlicht.
Jetzt den Fördercheck machen
Die NBank hat einen Fördercheck für die Wirtschaftshilfe KMU veröffentlicht. Mit dem Fördercheck können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Die tatsächliche Förderberechtigung wird auf Grundlage der Förderrichtlinie im Zuge des Antragsverfahrens geprüft.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern an.